Menschenrechte und der Islam

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Unabhängig von polarisierenden und vorurteilsbehafteten Ansichten über die Kernlehren der Religionen zeigt sich, dass fast alle ethischen Prinzipien, die als Gemeinsamkeiten der Weltreligionen identifiziert werden können, in ihrem Wesen mit den Menschenrechten vergleichbar sind. Diese Grundsätze sind Ausdruck eines tiefen Respekts vor der Würde und Freiheit jedes Menschen. Dem Autor ist die Problematik bewusst, dass religiöse Regeln und Prinzipien nicht einfach mit den modernen Menschenrechten gleichgesetzt werden können. Es wird hier keine Gleichsetzung oder Legitimation bezweckt; vielmehr sollen diejenigen Aspekte der Religion hervorgehoben werden, die dem Menschen seinen Wert beimessen.

In diesem Artikel beginne ich eine monatliche Serie, die sich mit der Beziehung zwischen dem Islam und den Menschenrechten beschäftigt. Starten wir mit der grundlegenden Idee:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Art. 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Auch in der islamischen Auffassung ist der Mensch von Geburt an mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet. Seine Würde und Freiheit sind ihm von Allah selbst gegeben. In der Schöpfungsgeschichte wird der besondere Status des Menschen hervorgehoben:

„Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams (durch viele Auszeichnungen) geehrt: Wir haben ihnen ermöglicht, zu Land und auf dem Meer umherzureisen, und Wir haben ihnen (ihre Versorgung) aus guten, bekömmlichen Dingen bereitet und ihnen den Vorzug gegeben vor vielen von jenen, die Wir erschaffen haben, durch besondere Begünstigung.“ – Qur’an, 17:70

Der Islam betrachtet die menschliche Würde als gottgegeben und unveränderlich. Diese Würde ist unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status und wird jedem Menschen allein durch seine Existenz als Geschöpf Gottes verliehen. Prophet Mohammed (Friede und Segen seien auf allen Propheten) betonte diesen Grundsatz in seiner Abschiedspredigt:

„O Menschen, euer Herr ist einer, und euer Vater ist einer. Ein Araber ist nicht besser als ein Nichtaraber, und ein Weißer ist nicht besser als ein Schwarzer, außer durch Frömmigkeit und gute Taten.“ (Sahih al-Bukhari, Hadith Nr. 1623)

Der Begriff „Freiheit“ im Islam umfasst sowohl körperliche als auch geistige Freiheit. Der Qur’an unterstreicht, dass der Mensch die Fähigkeit besitzt, Entscheidungen zu treffen, seinen Weg zu wählen und Verantwortung für seine Taten zu tragen. Gleichzeitig werden Freiheit und Verantwortung als zwei Seiten derselben Medaille betrachtet.

„Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ – Qur’an, 2:256

Die Menschenrechte im Islam finden ihren Ausdruck auch in sozialen und wirtschaftlichen Aspekten. So wird im Qur’an betont, dass Gerechtigkeit ein zentrales Element in der Beziehung zwischen Menschen sein muss:

„O die ihr glaubt, seid Verteidiger und vorbildliche Verfechter der Gerechtigkeit, und bezeugt die Wahrheit Gott zuliebe, auch wenn es gegen euch selbst oder eure Eltern und nahen Verwandten sein sollte.“ – Qur’an, 4:135

Diese Grundsätze zeigen, dass die ethischen Werte des Islam im Kern mit den universellen Menschenrechten harmonieren. Die Idee, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, ist nicht nur ein moderner Gedanke, sondern auch ein integraler Bestandteil der islamischen Lehren.

In kommenden Artikeln werde ich tiefer auf spezifische Themen wie das Recht auf Leben, Geschlechtergerechtigkeit und die Freiheit des Glaubens eingehen. Der interkulturelle und interreligiöse Dialog kann durch ein besseres Verständnis dieser gemeinsamen Werte bereichert werden.

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Islamwissenschaftler

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